Es ist Heusaison: Trotz fixer Termine muss im Oberwallis immer früher geheut werden

Veröffentlicht am 29. Mai 2026 um 18:00

Feste Termine regeln, wann ökologische Ausgleichsflächen gemäht werden dürfen. Diese Vorgaben orientieren sich nicht allein am Vegetationsstand. 

Seit einer Woche hält der Sommer im Wallis an. Auch im Moos, einem kleinen Weiler oberhalb von Naters, ist der Sommer da. Jedoch auf eine etwas andere Art. Sommer bedeutet für Livia Eggel, ihren Freund und ihre Eltern vor allem eines: Arbeit. Eggel ist nämlich Landwirtin. Sie ist 29 Jahre alt und führt zusammen mit ihren Eltern und ihrem Freund einen landwirtschaftlichen Betrieb in Naters.

Sie bewirtschaften rund 40 Hektaren Land und halten 40 Kühe sowie einige Hühner. Eggel hat eine KV-Lehre abgeschlossen, worauf sie danach eine Bauernschule absolvierte. Ihre Eltern waren immer schon in der Landwirtschaft tätig. Und auch sie interessierte sich von klein auf dafür.

Dieses Jahr begannen für Eggel und ihre Familie bereits am 20. Mai die Mäharbeiten. In den Jahren zuvor haben sie damit jeweils rund eine Woche später begonnen. «Von der Vegetation her merkt man, dass alles etwas früher ist», sagt Eggel.

Während des ganzen Sommers sind Livia Eggel und ihre Familie beschäftigt. Wenn sie an einer Stelle mit den Mäh- und Heuarbeiten fertig sind, müssen sie an einer anderen Stelle direkt wieder anfangen. Sie mache die Arbeiten gerne, sagt sie.

Ein Grund dafür, dass das Gras eher reif ist und dementsprechend auch früher gemäht werden muss, ist der Klimawandel. Und auch wegen der Milchkühe, die die Familie hält, mähen sie früher: «Wir geben den Tieren lieber gutes und frisches Futter, das mehr Energie hat. So erhalten wir auch mehr Milch», sagt Eggel.

Wann Landwirte mähen dürfen und wann nicht, entscheidet aber nicht allein der Stand der Vegetation. Es gibt klare gesetzliche Vorgaben. In der März-Session des Grossen Rats gab es einen Vorstoss von Mitte-Grossrat Karl Kummer, um die Mahd von Wiesen auf bestimmten Flächen um zwei Wochen vorzuziehen. Das hat auch finanzielle Gründe.

 

Im Kanton Wallis ist die Landwirtschaft in fünf verschiedene Zonen eingeteilt: die Bergzonen 1 bis 4 sowie das Sömmerungsgebiet. Wer für seine Flächen Biodiversitätsbeiträge erhalten möchte, muss festgelegte Termine für den ersten Schnitt einhalten. Im Talgebiet ist dieser frühestens ab dem 15. Juni erlaubt, in den Bergzonen 1 und 2 ab dem 1. Juli sowie in den Bergzonen 3 und 4 ab dem 15. Juli.

Im März forderte Kummer eine Resolution im Walliser Parlament und Anpassungen auf Bundesebene. Unterzeichnet haben die Resolution seine beiden Fraktionskollegen Aron Pfammatter und Leo Ruppen.

Der Vorstoss forderte konkret, den Zeitpunkt des ersten Schnitts bei extensiven und wenig intensiven Wiesen um bis zu zwei Wochen vorzuverlegen. Extensive und wenig intensive Wiesen sind landwirtschaftliche Nutzflächen, die im Vergleich zu intensiv bewirtschafteten Wiesen umfassender genutzt und mit weniger Dünger bewirtschaftet werden.

Joachim Felix Correia (SPO) sagte zum Vorstoss, es sei nicht abzustreiten, dass sich die Vegetation schneller entwickle. Ein früherer Schnittzeitpunkt würde daher Sinn machen. Die Resolution wurde mit 98 zu 29 Stimmen angenommen. Der Staatsrat muss nun beim Bund vorstellig werden.

André Summermatter ist Agraringenieur. Er sagt, jeder Betrieb in der Schweiz müsse gemäss den Direktzahlungsvorschriften des Bundes mindestens sieben Prozent seiner Flächen als Biodiversitätsfläche bewirtschaften. Im Oberwallis sei der Prozentsatz schätzungsweise deutlich höher und liege bei etwa 30 Prozent. Er sagt, genau diese ‹Öko-Mähwiesen› hätten jedoch Bewirtschaftungsvorschriften, etwa zur Dünger- oder Maschinenwahl, müssten sich aber auch an einen Schnitttermin, der die Biodiversität fördern soll, halten. In den mittleren und höheren Lagen sei das etwa der 15. Juli.

 

Auch Summermatter ist sich bewusst, dass es immer früher notwendig ist, mit den Mäh- und Heuarbeiten zu beginnen. Er sagt, gemäss den Forschungsresultaten von Agroscope sei die Vegetation rund zwei Wochen früher reif. «Zudem haben die klimatischen Veränderungen in den letzten Jahren zu instabileren Schönwetterperioden geführt», sagt Summermatter.

Die vom Grossen Rat angenommene Resolution empfindet Summermatter als notwendig. «Eine Vorverlegung oder flexiblere Schnitttermine je nach Vegetationsstand wären eine Win-win-Situation», sagt er, jedoch nur, wenn es keine negativen Effekte auf die zu fördernde Biodiversität gebe. Das bedeute gutes Futter für die Tiere und zugleich eine Förderung der Diversität von Flora und Fauna auf den Wiesen.

Während viele Menschen im Wallis derzeit die Sommerzeit geniessen, ist sie für Landwirtschaftsbetriebe eine intensive Arbeitsphase. Die Entwicklung der Vegetation und die klimatischen Veränderungen stellen die Landwirte dabei vor neue Herausforderungen. Die Diskussion um flexiblere Schnitttermine dürfte deshalb auch in Zukunft ein Thema bleiben.

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